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  • · Fachbeitrag · Behandlungsvertrag

    Behandlungsvertrag mit Kindern: BGH definiert Voraussetzungen für ein Ausfallhonorar

    von RA Ralph Jürgen Bährle, Bährle & Partner, Nothweiler, baehrle-partner.de

    | Wer wird bei Behandlungen von Kindern Vertragspartner des Physiotherapeuten? Und wann darf der Physiotherapeut ein Ausfallhonorar verlangen? Mit diesen Fragen hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in einer aktuellen Entscheidung befasst ( BGH, Urteil vom 12.05.2022, Az. III ZR 78/21 ). |

    Die Besonderheiten des Falles

    Im entschiedenen Fall klagte eine in Nordrhein-Westfalen niedergelassene Ergotherapeutin gegen die Mutter zweier minderjähriger Patienten. Die Kinder waren zum Zeitpunkt der Behandlung 7 und 5 Jahre alt. Streitig war eine Ausfallpauschale für zwei kurzfristig abgesagte Behandlungstermine.

     

    Die Behandlung der Kinder war von vornherein auf mehrere Behandlungstermine angelegt. Die Mutter hatte für die beiden Kinder u. a. Termine für den 23.03.2020 um 15 Uhr (Sohn) und um 15:45 Uhr (Tochter) vereinbart. In der Praxis hatte sie für die Kinder in eigenem Namen je ein Anmeldeformular unterzeichnet, das u. a. folgende Regelung enthielt.