· Fachbeitrag · GOZ
Neue Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen
von Sabine Schmidt, Abrechnungsexpertin, Weinstadt
| Das Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen hat wieder getagt und zwei neue Beschlüsse (Nrn. 60 und 62; 61 ist noch in Abstimmung) sowie einen abgeänderten Beschluss (Nr. 20) veröffentlicht. Im folgenden Beitrag stellen wir Ihnen die Beschlüsse und die daraus resultierenden betriebswirtschaftlichen Folgen vor. Da sich das Beratungsforum aus Mitgliedern des PKV-Verbandes, der Beihilfestellen und der Bundeszahnärztekammer zusammensetzt, haben die Beschlüsse in der Regel Auswirkungen auf das Erstattungsverhalten seitens der privaten Krankenversicherungen und der Beihilfestellen. |
Beschluss Nr. 60
Einer der neuen Beschlüsse (Beschluss Nr. 60) befasst sich mit der nicht-chirurgischen subgingivalen Belagentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis.
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„Die nichtchirurgische subgingivale Belagsentfernung an einem Implantat zur Therapie einer Periimplantitis ist in der GOZ nicht beschrieben und daher gemäß § 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnen. Die Geb.-Nr. 4070 GOZ ist daneben nicht berechnungsfähig. Aus grundsätzlichen Erwägungen empfiehlt die BZÄK keine konkrete Analoggebühr. Der PKV-Verband und die Beihilfeträger halten als Analoggebühr die Geb.-Nr. 3010a GOZ für angemessen. Um Erstattungsschwierigkeiten vorzubeugen ist verpflichtend auf der Rechnung anzugeben: „Nichtchirurgische Therapie einer Periimplantitis.“ |
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