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  • 01.02.2007 | 130-Prozent-Grenze

    Noch einmal: Behaltefrist von sechs Monaten

    Zwischenzeitlich sind mehrere Versicherungen auf den Zug aufgesprungen, die Integritätsspitze beim „130-Prozent-Schaden“ erst nach Ablauf von sechs Monaten zahlen zu wollen. Ausführlich haben wir in Ausgabe 10/2006 auf Seite 8 bis 13 darüber berichtet.  

    Von einem Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft hörten wir, die Sache liefe aus deren Sicht erfolgreich. Viele – auch anwaltlich vertretene – Geschädigte schrieben fleißig außergerichtlich (natürlich erfolglos) hin und her. Dann stellten sie nach vielen Wochen fest, nun lohne eine Klage nicht mehr. Denn die sechs Monate seien jetzt schneller vorüber, als eine Klage Erfolg haben könne. Die dahinter stehenden Werkstätten schienen darüber erkennbar die Freude an „130-Prozent-Reparaturen“ zu verlieren – ganz im Sinne der Versicherer. Diese Information erklärt, warum die andere Strategie mindestens einer Versicherung offensichtlich lautet: Wenn jemand sofort klagt, wird gezahlt, ohne dass der Prozess durchgeführt wird. Ginge nämlich ein solcher Rechtsstreit für die Versicherung verloren, wäre das Urteil in der Welt, das vielen anderen hilft.  

    Unser Tipp: Verlieren Sie keine Zeit mit außergerichtlichem Geplänkel, sondern klagen Sie gleich!  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2007 | Seite 2 | ID 98029