01.11.2006 | 130-Prozent-Grenze
Sechs-Monats-Frist: Versicherung gibt klein bei
In der Oktober-Ausgabe hatten wir auf Seite 8 bis 13 über die Auffassung einiger Versicherungen berichtet, die Integritätsspitze bei der „130 Prozent-Abrechnung“ sei erst nach sechs Monaten fällig. Exakt nach dem Argumentationsschema, der unserem dortigen Beitrag zu Grunde liegt, hat ein Geschädigter zügig geklagt. Das Gericht hatte auch sehr schnell einen Verhandlungstermin verfügt, der deutlich vor Ablauf der sechs Monate des Weiternutzungszeitraums lag. Trotzdem wird der Prozess die offene Rechtsfrage nicht klären , denn die beklagte Versicherung hat nach Zustellung der Klage sofort schriftlich anerkannt und die Integritätsspitze samt Zinsen bezahlt. Also warten wir nun weitere Verfahren ab.
Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 4 | ID 97975