01.11.2007 | Ab 1. Januar 2008
Das neue Versicherungsvertragsgesetz
Am 1. Januar 2008 tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Es löst das aus dem Jahr 1908 stammende bisherige Gesetz gleichen Namens ab. Für den Alltag in der Werkstatt sind vor allem die Regelungen bedeutsam, die sich auf die Teil- und Vollkaskoversicherung beziehen. Und das sind nicht gerade wenige.
Ab welchem Zeitpunkt gilt das neue Recht?
Das neue Recht gilt zunächst nur für Verträge, die ab 1. Januar 2008 abgeschlossen werden. Für Altverträge gilt also das alte Recht weiter. Für Schäden, die ab dem 1. Januar 2009 eintreten werden, wird das neue Recht jedoch auch den alten Verträgen übergestülpt.
Wichtig: Im Jahr 2008 ist also bei allen Schäden zu prüfen, ob es sich um einen Alt- oder um einen Neuvertrag handelt.
Viele Assekuranzen wollen das Nebeneinander nicht
Damit nicht genug: Viele Versicherungen haben erklärt, dass sie dieses Nebeneinander nicht wollen. Sie werden also bestrebt sein, auch die Altverträge in das neue Recht zu überführen. Das ist ausnahmsweise für den Versicherungsnehmer positiv, weil das neue VVG für ihn überwiegend günstigere Positionen enthält.
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