05.02.2009 | Stichtag 1. Januar 2009
Reform des Versicherungsvertragsgesetzes wirkt jetzt auch auf Altverträge
Am 1. Januar 2008 wurde das Versicherungsvertragsgesetz (VVG), das die Grundlage für alle Versicherungsverträge ist, in zwei Stufen geändert. Seither galt die Neufassung nur für nach jenem Datum abgeschlossene Verträge. Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 gilt sie rückwirkend auch für Altverträge. Das ist für Sie vor allem in der Kaskoversicherung von Bedeutung.
Die Pluspunkte für den Kunden und damit auch für Sie
Das „Alles-oder-Nichts-Prinzips“ in Fällen grober Fahrlässigkeit ist abgeschafft.
Bisher galt: Hat der Versicherungsnehmer (VN) den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, war der Versicherer leistungsfrei. Dabei kam es nicht darauf an, ob das Verhalten „gerade so“ oder „bodenlos leichtsinnig“ grob fahrlässig war. Ob jemand die Grenze zur groben Fahrlässigkeit nur „haarscharf“ oder „meterhoch“ übersprungen hatte, die Folge war dieselbe: Der totale Anspruchsverlust.
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