01.05.2007 | Abgrenzung Totalschaden zu Reparatur
Vordergründig Totalschaden: Wieviel kann von der Versicherung gefordert werden?
Die prognostizierten Reparaturkosten zuzüglich einer eventuellen Wertminderung („Wiederherstellungsaufwand“) sind höher als die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert („Wiederbeschaffungsaufwand“). Das ist die Situation des wirtschaftlichen Totalschadens.
Seit der jüngsten BGH-Entscheidung zu diesem Problemkreis (siehe Seite 1 dieser Ausgabe) sind nun fast alle Fragen geklärt. Das nehmen wir zum Anlass einer Übersicht über die zahlreichen Urteile zu dieser Problematik. Dabei verwenden wir folgende Abkürzungen:
Abkürzung | bedeutet |
WBW | Wiederbeschaffungswert |
RW | Restwert |
REP | Reparaturkosten laut Gutachten |
WM | Wertminderung |
Haftpflichtfälle
Bei Haftpflichtschäden ist zu unterscheiden, ob es sich um einen Fall unter 100 Prozent handelt oder über 100 und unter 130 Prozent.
Unter-100-Prozent-Fälle
- WBW 10.000 Euro, RW 4.000 Euro, REP 9.000 Euro, WM 500 Euro. Geschädigter schafft das Fahrzeug ab. Zahlungspflicht der Versicherung 6.000 Euro. (BGH, Urteil vom 7.6.2005, Az: VI ZR 192/04; Abruf-Nr. 052087)
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