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  • · Fachbeitrag · Totalschaden/Reparaturkosten

    Wenn der Kunde unbedingt die Reparatur möchte

    | Vordergründig liegt ein Totalschaden vor. Dennoch möchte der Kunde reparieren lassen. Gründe dafür gibt es genug: Ältere Kunden möchten sich nicht mehr umgewöhnen. Oder das beschädigte Fahrzeug ist finanziert, der Wiederbeschaffungswert (WBW) reicht nicht, um das Darlehen abzulösen. Und manchmal ist es nur eine emotionale Bindung. Für den Versicherer ist die Motivationslage umgekehrt: In solchen Fällen ist die günstigste Abrechnung „WBW minus Restwert“. Und so wird seit Langem darum gerungen: Was geht, was geht nicht? Lesen Sie nachfolgend die Antwort. |

    Kasko

    Kaskorecht ist Vertragsrecht. Und deshalb ist stets ein Blick in den Kaskovertrag des Kunden nötig. Der Beitrag behandelt die gestellte Frage unter dem Blickwinkel der Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für die allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingen (AKB) 2015.

     

    Die Kaskodefinition des Totalschadens

    Dort gibt es zunächst einmal eine Definition für den Totalschaden. Die findet sich in der Klausel A.2.5.1.5: