06.05.2011 | Aktuelle Entwicklungen
Nicht für Selbstfahrer zugelassene Vermietfahrzeuge bereiten zunehmend Probleme
Dass gelegentlich Fahrzeuge vermietet werden, die nicht als Vermietfahrzeuge für Selbstfahrer zugelassen sind, ist ein offenes Geheimnis. Durch das Verhalten eines Versicherers, der sich als schlechter Verlierer erweist, droht das aber nun zu eskalieren.
„Zuverlässigkeit“ für Rote Kennzeichen kann entfallen
Das aktuelle Problem liegt darin, dass ein Versicherer die Vermieter von Fahrzeugen, die nicht für Selbstfahrer zugelassen sind, bei der jeweiligen Zulassungsstelle meldet. Mit dem Bußgeld kann man dann sicherlich leben. Allerdings ist die verwendungszweckwidrige Anmeldung eine zulassungsrechtliche Unzuverlässigkeit - und diese ist Voraussetzung für die Zuteilung eines „Roten Kennzeichens“. Insoweit sind jedenfalls im Wiederholungsfalle oder bei Vorbelastungen hinsichtlich des Roten Kennzeichens Schwierigkeiten zu erwarten. Es gibt also Gründe, das Verhalten insoweit zu überdenken.
Eigener Versicherungsschutz in Gefahr
Unabdingbar ist auch, dass der eigene Versicherer mit der Vermietung des Fahrzeugs einverstanden ist. Sonst muss er bei einem mit dem Fahrzeug verursachten Unfall als Kaskoversicherer nicht zahlen und kann als Haftpflichtversicherer bei Ihnen Regress nehmen.
Wettbewerbsrechtliche Pikanterie
Und - auch das haben wir bereits geschrieben - ein Wettbewerber könnte sie erfolgreich abmahnen, weil Sie sich ihm gegenüber einen regelwidrigen Vorteil verschaffen.
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