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  • 06.05.2011 | Aktuelles Urteil

    BGH konkretisiert „Erlaubte Nebenleistung“

    Der Wettbewerbssenat des BGH hat einen Fall zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) entschieden. Für die hier aktuelle Frage der Wirksamkeit von Abtretungen gibt der Fall zwar nichts Unmittelbares her, jedoch wirft er ein Licht auf die dabei immer wieder vorgetragenen Argumente.  

     

    Lebensmitteltechnikerin berät Kunden zum Lebensmittelrecht

    Es ging um eine Lebensmittelchemikerin, die ihren Kunden im Zusammenhang mit einem Auftrag in ihrem unmittelbaren Berufsfeld auch Rat zu lebensmittelrechtlichen Vorschriften erteilt hatte.  

     

    Sie wurde von einer Anwaltskanzlei wegen Verstoßes gegen das RDG abgemahnt. Eine Unterlassungserklärung gab sie nicht ab. Also klagte die Kanzlei auf Unterlassung. In der ersten und zweiten Instanz war sie damit erfolgreich. Der BGH jedoch hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache mit klaren Worten zur erforderlichen Rechtsauslegung zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen (Urteil vom 4.11.2010, Az: I ZR 118/09; Abruf-Nr. 111418).  

     

    Was ist eine erlaubte Nebenleistung?