07.02.2011 | Aus aktuellem Anlass
Die Behandlung von Überschwemmungsschäden in der Teilkasko - ein Überblick
Die Hochwasserlage in Deutschland hat zu diversen Überschwemmungsschäden an Autos geführt. Daher geben wir Ihnen einen Überblick über die Anspruchssituation des Geschädigten gegenüber der Teilkaskoversicherung.
Wann liegt eine Überschwemmung vor?
Eine Überschwemmung liegt nach der gängigen Definition vor, wenn Wasser in erheblichen Mengen sein natürliches Gelände verlässt und nicht auf normalem Wege abfließt, sondern auf einem sonst nicht in Anspruch genommenen Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet.
Wer kommt zu wem?
Voraussetzung für die Deckung in der Kaskoversicherung ist jedoch, dass die Überschwemmung unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkt. Das bedeutet: Fährt der Versicherungsnehmer in das Hochwasser hinein, fehlt es an der Unmittelbarkeit. Schadenursache ist dann das Hineinfahren in das Wasser, der Schaden am Fahrzeug ist damit nur mittelbar entstanden.
Der Merksatz lautet also: Das Wasser muss zum Auto kommen. Kommt das Auto zum Wasser, ist die Teilkaskoversicherung außen vor. Letzteres betrifft die Fälle, bei denen der Versicherungsnehmer versucht, überflutetes Gelände zu durchfahren. Läuft das Auto dabei voll und nimmt es dadurch Schaden, muss auch die Vollkaskoversicherung nicht eintreten. Es fehlt dann nämlich am Merkmal des Unfalls. Es gibt keine mit plötzlicher mechanischer Gewalt von außen auf das Auto einwirkende Kraft.
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