04.07.2008 | Beweislast bei Wildunfall
Teil- oder Vollkasko-Versicherungsschutz bei nicht beweisbarem Wildunfall
Eine kuriose Wildschadenangelegenheit hat das OLG Hamm beschäftigt: Der Fahrer trug vor, er habe ein Stück Wild angefahren und sei danach von der Fahrbahn abgekommen. Die herbeigerufene Polizei notierte in der Unfallaufnahme, Haaranhaftungen und Blutspuren am Fahrzeug gesehen zu haben.
Das Ergebnis der Laborprobe
Eine Woche nach dem Unfall hatte der Versicherungssachverständige die Haare und Rückstände des Blutes entnommen. Die Proben wurden wildbiologisch untersucht, und das Labor kam zu dem Ergebnis, das seien weder Wildhaare noch Wildblut.
Die Versicherung hat daraufhin die Zahlung aus der Teilkaskoversicherung verweigert. Denn auch der Jagdberechtigte hatte ausgesagt, sogar unter Mitwirkung seines Hundes keine Spuren eines verletzten Wildes gefunden zu haben.
Umstieg auf Vollkasko
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