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  • · Fachbeitrag · Teilkasko/Wildschaden

    Die Probleme rund um die Regulierung von Wildschäden ‒ ein Überblick

    | Herbstzeit ist Wildschadenzeit. Probleme mit Versicherern rund um die Regulierung eines Wildschadens sind die Folge. UE macht Sie deshalb mit den Spielregeln rund um die Regulierung eines Wildschadens vertraut. |

    Der „Wildschaden“ in den Musterbedingungen der Teilkasko

    In den „Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung“ des Gesamtverbandes für die Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Wildschaden in der Teilkaskoversicherung wie folgt definiert:

     

    • Zusammenstoß mit Haarwild

    A.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein).