· Fachbeitrag · Teilkasko/Wildschaden
Die Probleme rund um die Regulierung von Wildschäden ‒ ein Überblick
| Herbstzeit ist Wildschadenzeit. Probleme mit Versicherern rund um die Regulierung eines Wildschadens sind die Folge. UE macht Sie deshalb mit den Spielregeln rund um die Regulierung eines Wildschadens vertraut. |
Der „Wildschaden“ in den Musterbedingungen der Teilkasko
In den „Musterbedingungen für die Kraftfahrtversicherung“ des Gesamtverbandes für die Versicherungswirtschaft (GDV) ist der Wildschaden in der Teilkaskoversicherung wie folgt definiert:
|
A.2.2.1.4 Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesjagdgesetzes (z. B. Reh, Wildschwein). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig