05.11.2009 | Die ersten Abmahnungen
Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen nehmen zu
Bis vor kurzem war Ruhe rund um das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Verglichen mit dem medialen Echo vor der Gesetzesreform, die zum 1. Juli 2008 griff, konnte man den Eindruck gewinnen, es bliebe alles beim alten.
Abtretungen weiterhin unkritisch
Erfreulich ist die Entwicklung rund um die Abtretungen. Die Gefahr, dass Ansprüche aus abgetretenem Recht aus formalen Gründen nicht durchsetzbar sind, ist offenbar mit der neuen Rechtslage gebannt. Reihenweise winken die Gerichte die neuen Formulare durch.
So hat jüngst das AG Offenburg herausgearbeitet: Mit steigender Intensität der Auseinandersetzungen um bestimmte Themen müssen auch die entsprechenden Anbieter - es ging um die leidige Mietwagenfrage - rechtlich besser aufgestellt sein. Der Streit um diese Fragen gehört dann zum Erlaubten im Sinne des § 5 Absatz 1 RDG (Urteil vom 10.9.2009, Az: 2 C 246/09; Abruf-Nr. 093481).
Abmahnspezialisten werden tätig
Wie nicht anders zu erwarten war, kommen nun aber die „Abmahnspezialisten“ um die Ecke. Dabei ist zu unterscheiden zwischen ernsthaften wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen einerseits und der üblichen Abzocke andererseits.
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