· Fachbeitrag · Gutachten/Regress
Erfolgloser Regress eines Versicherers gegen den Schadengutachter
| Grandios gescheitert ist ein Versicherer mit seinem Regress gegen einen Schadengutachter wegen dessen angeblich falschen Gutachtens. Das (nicht rechtskräftige) Urteil des AG Kassel ist sehr umfangreich, weil der Versicherer ‒ wofür man ihm im Sinne der rechtlichen Klärung vieler aufgeworfener Fragen dankbar sein muss ‒ aus allen Rohren geschossen hat. |
Die Quintessenz des Urteils
- Der Vertrag des Schadengutachters mit dem Geschädigten über die Erstellung eines Schadengutachtens ist ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers.
- Der Schadengutachter hat einen Beurteilungsspielraum. Positionen, die von der Rechtsprechung zwar nicht einheitlich, aber oft zusprechend behandelt werden, darf der Schadengutachter im Gutachten berücksichtigen.
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