05.10.2009 | Die Gerichte urteilen weiter
Noch mehr Rechtsprechung zum Fraunhofer-Marktpreisspiegel
Die Rechtsprechung zum Fraunhofer-Marktpreisspiegel nimmt kein Ende. Im Folgenden stellen wir Ihnen weitere Urteile aus den Gerichtsbezirken vor.
Zunächst ist zu berichten, dass beim OLG Köln nun die endgültige Verwirrung herrscht. Dort gibt es keinen Spezialsenat für Verkehrssachen, sondern eine Zufallsverteilung auf die Senate. Während mehrere Senate den Fraunhofer-Marktpreisspiegel ablehnen, hat sich nun der 6. Senat auch inhaltlich substantiiert auf die Seite dieser Erhebung geschlagen (Urteil vom 21.8.2009, Az: 6 U 6/09; Abruf-Nr. 093038). Eine solche Situation bei einem OLG gibt dem Geschädigten Steine statt Brot, weil der Zug durch die Instanzen damit zur „kölschen Lotterie“ wird.
Auch ist abermals ein Landgericht, nämlich das LG Bochum (Berufungskammer) mit Urteil vom 21. Juli 2009 (Az: 9 S 32/09; Abruf-Nr. 093039) auf die Anwendung des Fraunhofer-Marktpreisspiegels umgeschwenkt. Das AG Bochum hat mit Urteil vom 20. August 2009 (Az: 38 C 367/08; Abruf-Nr. 093101) nachgezogen. Der stete Tropfen höhlt also auch hier den Stein.
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