01.06.2007 | Durchgeführte Reparatur
Nachweis für Verbringungskosten?
Ein Leser hat sich an die Redaktion gewandt, weil eine Versicherung von ihm im Fall einer durchgeführten Reparatur einen Nachweis der Verbringungskosten verlangt.
Verschiedene Fallgestaltungen
Es gibt keine Standardantwort. Verschiedene Fallgestaltungen sind denkbar. Die eine: Der Lackierbetrieb holt das Fahrzeug ab und bringt es zurück. Die andere: Der Reparaturbetrieb bringt und holt den Wagen. Die dritte: Eine Tour ist so und die andere so organisiert.
Der Aufwand des zweimaligen Auf- und Abladens, des Befestigens auf dem Transporter und des Transports als solchem entsteht jedoch bei jeder Variante. Stets ist damit Arbeitszeit und die Nutzung des Transportfahrzeugs verbunden. Beides gibt es nicht umsonst.
Fremdrechnung nicht offenlegen
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