· Fachbeitrag · Reparaturkosten
Hauptunternehmer, Subunternehmer ‒ und die Rechnung des Sub- an den Hauptunternehmer
| Es ist der schadenrechtliche Alltag, dass ein Versicherer meint, Anspruch auf Einsicht in die Rechnung eines Subunternehmers an die Werkstatt zu haben. Am häufigsten sind es die Rechnungen des externen Lackierers, die angefordert werden. Der Versicherer möchte daraus Honig saugen für seine Abwehrgefechte rund um die Verbringungskosten. Außerdem interessiert ihn die Marge des Hauptunternehmers. Neben einem bekannt verbringungskostenverliebten Versicherer hat nun offenbar ein regressverliebter Versicherer insoweit eine Kampagne aufgelegt. UE beleuchtet die Details. |
Die teils zweifelhaften Wege des geringsten Widerstands
Manche Werkstatt sucht da den Weg des geringsten Widerstands und übersendet die Rechnung mit geschwärzten Zahlen. Damit bleibt wenigstens die Marge im Nebel. Andere Werkstätten beschreiten den zweifelhaften Weg, sich vom Lackierer eine Rechnung in derselben Höhe geben zu lassen, wie die Lackierungskosten in der Rechnung der Werkstatt erscheinen werden. Selbstredend gibt es dazu dann routinemäßig eine Gutschrift in Höhe der Marge. Die Rechnung wird dem Versicherer auf Nachfrage präsentiert, die Gutschrift wird jedoch nicht offengelegt. Dieses Verfahren ist fiskalisch sicher nicht ganz einwandfrei. Die routinemäßige Kombination einer Rechnung mit einer Gutschrift wird bei Prüfungen von manchen Finanzämtern beanstandet. Außerdem zielt die Unterdrückung der Gutschrift ja darauf ab, dem Versicherer etwas vorzugaukeln, was nicht der Wahrheit entspricht.
Ob nach dem Motto „Bis jetzt ist es immer gut gegangen“ dauerhaft so verfahren werden soll, muss jede Werkstatt für sich entscheiden.
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