06.11.2008 | Eindeutige Tendenz in der Rechtsprechung
Sechsmonatige Haltedauer ist keine Fälligkeitsvoraussetzung in 130-Prozent-Fällen
Obwohl Richter des zuständigen BGH-Senats auf Fortbildungsveranstaltungen für Anwälte längst schulen, dass die Haltedauer von sechs Monaten keine Fälligkeitsvoraussetzung ist, sondern nur der Beweis für den Haltewillen (Ausgabe 2/2008, Seite 6-9; Ausgabe 9/2008, Seite 4), wollen einzelne Versicherungen nicht nachgeben.
Liste mit Urteilen zugunsten der Geschädigten wächst
So wächst die Reihe der Urteile zugunsten der Geschädigten:
- OLG Frankfurt: Fälligkeit sofort, keine Aussage zur Sechs-Monats-Frist (Beschluss vom 2.6.2008, Az: 12 W 24/08; Abruf-Nr. 083211)
- LG Hamburg: Verneint entgegen BGH sogar die Sechs-Monats-Notwendigkeit. Von daher steht es auf dünnem Eis. Dennoch: Würde das Gericht „Sechs Monate behalten“ verlangen, käme es logischer Weise auch zur Sofortfälligkeit (Urteil vom 24.8.2007, Az: 331 O 28/07; Abruf-Nr. 072908)
- AG Ettlingen: Sechs Monate behalten, dennoch sofort fällig (Urteil vom 15.4.2008, Az: 1 C 45/08; Abruf-Nr. 083212)
- AG Sinzig, Urteil vom 17.9.2008, Az: 7 C 296/08, Abruf-Nr. 083213: Sechs Monate behalten, dennoch sofort fällig
- OLG Hamm (Beschluss vom 6.10.2008, Az: 13 W 30/08, eingesandt von Rechtsanwalt Christian Steding, Essen; Abruf-Nr. 083231)
Vorfinanzierung dem Geschädigten nicht zumutbar
Besonders hervorzuheben ist der zuletzt genannte Beschluss des OLG Hamm. Denn darin heißt es wörtlich: „Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass die vom BGH geforderte Nutzungsdauer von sechs Monaten ab dem Unfallgeschehen lediglich ein Beweiszeichen, für die Weiternutzungsabsicht des Geschädigten, nicht aber eine Fälligkeitsvoraussetzung für den klägerischen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten inklusive der Integritätsspitze darstellt.“ Und weiter: „Aus Sicht der Versicherung mag die aus den vorstehenden Erwägungen folgende Überprüfung der Abrechnungsgrundlagen nach Ablauf der Sechs-Monats-Frist lästig sein; dies ist aber kein Anlass, den Geschädigten, der ein Integritätsinteresse hat, zur Vorfinanzierung der ihm zustehenden vollen Reparaturkosten über einen Zeitraum von mehreren Monaten zu zwingen ...“
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