06.10.2010 | Entsorgungskosten
Entsorgungskosten für total beschädigten Anhänger
Hat der Sachverständige für einen total beschädigten Pkw-Anhänger Entsorgungskosten von 100 Euro prognostiziert, kann der Versicherer nicht einfach einwenden, ein solcher Anhänger könne auch kostenlos entsorgt werden. Die Vorlage eines Belegs über diese Kosten kann nicht verlangt werden. So kann der Geschädigte sie auch abrechnen, wenn diese Kosten noch nicht angefallen sind (AG Germersheim, Urteil vom 19.8.2010, Az: 1 C 43/10; Abruf-Nr. 103147).
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 8 | ID 139106