· Fachbeitrag · Entsorgungskosten
Entsorgung beschädigter Reifen zu erstatten?
| Der Versicherer will Randpositionen streichen, die Werkstatt möchte sie haben. Diesmal sind es die Entsorgungskosten für unfallbeschädigte Reifen, zu denen UE die folgende Frage erreichte. |
Frage: Bei einem Unfall wurden die Hinterreifen des Fahrzeugs unseres Kunden mechanisch beschädigt. Dass die ersetzt werden mussten, steht außer Frage. Für die Entsorgung der beschädigten Reifen haben wir den dafür üblichen Betrag berechnet, der Versicherer meint, den nicht erstatten zu müssen. Zurecht?
Antwort: Entsorgungskosten sind grundsätzlich eine beim Haftpflichtschaden zu ersetzende Schadenposition (OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.8.2009, Az. 15 U 46/08 i. V. m. LG Karlsruhe, Urteil vom 24.4.2007, Az. 2 O 590/05, Abruf-Nr. 092109 ; AG Germersheim, Urteil vom 19.8.2010, Az. 1 C 43/10, Abruf-Nr. 103147 ; AG Wesel, Urteil vom 13.9.2007, Az. 5 C 254/07, Abruf-Nr. 080958 ).
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