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  • 03.06.2011 | Fiktive Abrechnung

    Erleben wir jetzt die Renaissance der „zeitwertgerechten Instandsetzung“?

    Die älteren Leser werden sich erinnern. Die „zeitwertgerechte Instandsetzung“ machte schon früher einmal Furore: Die Versicherer strebten an, den Schadenersatzanspruch auf Gebrauchtteilpreise zu beschränken. Sie hatten dabei die fiktive Abrechnung im Blick. Denn dabei kommt es ja am Ende jedenfalls faktisch nicht darauf an, dass das Gebrauchtteil qualitätsgesichert und logistisch zumutbar verfügbar gewesen wäre. Erleben wir nun die Wiederkehr der „zeitwertgerechten Instandsetzung“?  

     

    BGH-Urteil löst die aktuelle Diskussion aus

    Nachdem nun der BGH in einem ursprünglichen über 130-Prozent-Fall die Verwendung gebrauchter Ersatzteile, mit denen die Reparaturkosten unter den WBW gedrückt wurden, nicht beanstandete (siehe UE 2/2011, Seite 11), kommt nun, was zu erwarten war: In einer verkehrsjuristischen Fachzeitschrift (DAR 2011, 246) schreibt der regelmäßig für Versicherungen auftretende Kölner Rechtsanwalt Christian Tomson, dass dann ja in jedem - und auch er betont: vor allem fiktivem - Schadenfall Gebrauchtteile genügen müssten.  

     

    Abzuwarten ist, ob das den Auftakt für eine neue Welle bildet. Üblicherweise werden solche Wellen mit Beiträgen in den Schadenrechtszeitungen vorbereitet. Damit würde aber nur kalter Kaffee wieder aufgewärmt: Ende der neunziger Jahre hatte die Versicherungswirtschaft in einer breit angelegten Diskussion, die mit einer Entschließung auf dem 37. Verkehrsgerichtstag 1999 endete, versucht, gebrauchte Ersatzteile salonfähig zu machen.  

     

    Die rechtliche Theorie ...