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  • 01.10.2006 | Fragwürdige Praktiken der Versicherungen

    Darf die Versicherung unsere Stammkunden in andere Betriebe lenken?

    Frage

    Immer häufiger wenden sich die zahlungspflichtigen Haftpflichtversicherungen an unsere Kunden und versuchen, sie in andere Werkstätten zu lotsen. Wir empfinden das als unlauter. Für eine gezielte Argumentationshilfe wären wir dankbar.  

     

    Antwort

    Wenn Ihr Kunde Ihnen bereits einen Reparaturauftrag erteilt hat, und die Versicherung versucht, Ihren Kunden zum Vertragsbruch zu bewegen, ist das mit hoher Wahrscheinlichkeit ein wettbewerbsrechtlich relevanter Vorgang. Dabei kommt es aber so sehr auf die Details an, dass Sie einen wettbewerbsrechtlich kompetenten Rechtsanwalt mit der Prüfung beauftragen sollten.  

     

    Wenn die Versicherung Ihren Kunden zu beeinflussen versucht, bevor er bei Ihnen den Auftrag erteilt hat, sollten Sie Ihrem Kunden erklären, dass er in Haftpflichtschadenfällen noch immer das Recht hat, die Werkstatt seines Vertrauens zu wählen. Stärken Sie ihm also den Rücken.