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  • 04.04.2008 | Gut geblufft – trotzdem durchschaut!

    Die zehn„Klassiker“ der Versicherer zur Kosteneinsparung im Haftpflichtfall

    Im Bestreben zu sparen, sind die Versicherungen unterschiedlich pfiffig. Das Spektrum reicht von ganz plump, wie „Wir können die BGH-Rechtsprechung nicht nachvollziehen, deshalb wenden wir sie nicht an“ bis richtig clever: Der Versicherer stellt Pseudo-Rechtssätze auf, die – gemessen am Rechtsgefühl eines Laien – durchaus überzeugend klingen. Kratzt man aber daran, ist der Lack bald ab.  

     

    Erfahren Sie, mit welchen zehn „Klassikern“ die Versicherer Sie im Haftpflichtfall über den Tisch zu ziehen versuchen und wie Sie sich erfolgreich dagegen wehren.  

    1. Schadenminderungspflicht

    „Der Geschädigte muss sich stets so verhalten, als müsse er den Schaden aus eigener Tasche bezahlen“.  

     

    Tausendfach gelesen, tausendfach falsch, obwohl das Rechtsgefühl nicht auf Anhieb rebelliert. Wer knapp bei Kasse ist und sich selbst einen Schaden zufügt, übt oft Verzicht. Die Beule bleibt drin, ein Gebrauchtteil anderer Farbe muss herhalten, eine Billigreparatur wird beauftragt, zwei Stunden in Bus und Bahn statt eines Mietwagens werden akzeptiert. Und das soll der Maßstab sein?