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  • 03.06.2011 | Gutachten

    Gutachten auch dann erforderlich, wenn repariert wird

    Auch wenn der unfallbeschädigte Wagen repariert wird, darf der Geschädigte zuvor ein Gutachten einholen. Darin liegt kein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht.  

    Mit dieser Aussage bestätigt das AG Heidenheim (Urteil vom 3.5.2011, Az: 3 C 329/11; Abruf-Nr. 111785; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenborn) unsere Auffassung. Wir hatten im Rahmen einer Leserfrage darüber berichtet, dass eine in Württemberg marktstarke Versicherung behauptet, ein Gutachten sei unzulässig, wenn der Schaden auch durch die Reparaturrechnung beziffert werden könne (UE 3/2011, Seite 12). Nun liegt dazu das erste Urteil vor, und der Versicherer ist mit seiner These erst einmal gescheitert. Das AG sieht das Gutachten als Grundlage der Entscheidung, reparieren zu lassen.  

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 3 | ID 145598