· Fachbeitrag · Gutachten
Werkstatt muss Gutachter nicht kostenlos unterstützen ...
| Unterstützt eine Werkstatt den Sachverständigen bei der Erstellung des Schadengutachtens, muss sie das nach Ansicht des AG Stuttgart nicht kostenlos tun. Den Aufwand kann sie dem Geschädigten berechnen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss den berechneten Betrag erstatten. |
PRAXISHINWEIS | Urteile wie das Stuttgarter flackern immer wieder einmal auf (Urteil vom 15.9.2011, Az: 41 C 2092/11; Abruf-Nr. 113207; eingesandt von Rechtsanwältin Birgit Schwarz, Weißenhorn). Sie sind sachlich richtig. Dennoch erscheint uns hier ein Appell zum „Maßhalten“ angebracht.
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Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 4 | ID 29439440