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  • 01.01.2006 | Haftpflicht

    Neuwertabrechnung Haftpflicht max. 1 Monat /1.000 km

    Wurde sein Fahrzeug erheblich beschädigt, kann der Geschädigte unter engen Voraussetzungen einen Neuwagen als Schadenersatz beanspruchen (Ausgabe 1/2005, Seiten 3, 15 und 16). Die Altersgrenze liegt strikt bei einem Monat, die Kilometergrenze mit gewisser Flexibilität bei 1.000 km. In einem vom LG Schweinfurt entschiedenen Fall hatte der Geschädigte geltend gemacht, er habe das Fahrzeug zwar 40 Tage in Besitz gehabt. Davon sei er jedoch 17 Tage ohne das Auto während seines Urlaubs abwesend gewesen. Genutzt habe er den Wagen also nur 23 Tage. Daher könne er ausnahmsweise noch auf Neuwagenbasis abrechnen. Dieser Argumentation ist das Gericht nicht gefolgt. Es hat die Monatsfrist angewendet. (Urteil vom 3.2.2005, Az: 21 O 959/04; Abruf-Nr. 053033)  

    Beachten Sie: Die Rechtsprechung zur Neuwertentschädigung hat ohnehin schon Ausnahmecharakter. „Ausnahmen von der Ausnahme“ sind praktisch nicht durchsetzbar. Wenngleich bei der 1.000-Kilometer-Grenze immer wieder eine gewisse Elastizität zu finden ist, ist die Justiz bei der Monatsgrenze überwiegend knallhart. Gehen Sie also insoweit kein Risiko ein. Sonst fehlt am Ende Geld.  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 4 | ID 97778