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  • 05.03.2009 | Haftpflicht

    Sechs Wochen Prüfungsfrist für Versicherung

    Das AG Flensburg hält eine sechswöchige Prüfungsfrist zugunsten der Versicherung bei einem Haftpflichtschaden für angemessen.  

    Beachten Sie: Damit liegt das AG Flensburg weit über den von den meisten Gerichten für auseichend gehaltenen zwei bis vier Wochen. Es ist aber zu erwarten, dass sich viele Versicherungen auf dieses Urteil berufen werden. (Urteil vom 3.4.2008, Az: 64 C 172/07)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 6 | ID 125244