01.07.2007 | Haftung
Elterliche Aufsichtspflicht und Kinderunfall
Reißt sich ein drei Jahre altes Kind unvermittelt von der väterlichen Hand los und läuft vom Bürgerstieg auf die Straße, haftet der Vater nicht für den Schaden am Auto, wenn es zu einer Kollision kommt. Absolute Sicherheit kann auch im Rahmen der elterlichen Aufsichtspflicht nicht verlangt werden. Zumutbare Maßnahmen genügen (LG Köln, Urteil vom 6.6.2007, Az: 9 S 15/07).
Beachten Sie: Wie bei allen Haftungsfragen soll das Urteil des LG Köln nur Ihrer sicheren Ersteinschätzung in der Auftragsannahmesituation dienen. Mischen Sie sich nicht in die Klärung von Haftungsfragen ein.
Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 2 | ID 111020