· Fachbeitrag · Haftung
Kind mit Fahrrad beschädigt Fahrzeug: Wie steht es mit der elterlichen Aufsichtspflicht?
| In den vergangenen Wochen mussten Eltern mehr denn je ihre Kinder bei oft sehr gutem Wetter bei Laune halten. Man hat viele Familien gemeinsam auf dem Fahrrad unterwegs gesehen. Ein typisches Bild dabei ist es, dass die Kinder in ihrem Bewegungsdrang und im Bestreben, etwas allein zu können, 20 Meter vorneweg fahren. Kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Kraftfahrzeug, stellen sich Haftungsfragen. |
Wichtig | Wie alle Beiträge zur Haftung in UE soll auch dieser Beitrag den nichtanwaltlichen Lesern nur verdeutlichen, dass nicht alles, was nach einem Haftpflichtschaden aussieht, am Ende auch einer ist. Denn nicht bei jedem Unfall zwischen einem Kind und einem Kraftfahrzeug, der auf den ersten Blick klar vom Kind verursacht wurde, fließt am Ende auch Geld. Mischen Sie sich als nichtanwaltlicher UE-Leser nie in die Haftungsdiskussionen ein; denn das wäre ein klarer Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz.
Auf das Alter des Kindes kommt es an
Die Haftung für den Sachschaden an einem Kraftfahrzeug hängt entscheidend davon ab, wie alt das Kind zum Unfallzeitpunkt ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig