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  • 06.10.2010 | Haftung

    Kind drei Jahre alt, Mutter haftet bei Unfall voll

    Steht eine Mutter mit Nachbarn plaudernd am Straßenrand, während ihr dreijähriges Kind mit einem Kinderfahrrad auf und ab fährt, haftet sie wegen Verstoßes gegen die elterliche Aufsichtspflicht voll, wenn das Kind dabei gegen ein geparktes Auto stößt (AG Kempen, Urteil vom 10.9.2010, Az: 11 C 80/10; Abruf-Nr. 103145).  

    Beachten Sie: Anspruchsgegner ist dann nicht das Kind, sondern die Mutter. Die hat mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Privathaftpflichtversicherung, die wiederum das Risiko abdeckt. Nur auf diesem Weg ist Ersatz zu bekommen, denn ein dreijähriges Kind haftet niemals selbst. Die Rechtsprechung des BGH, dass ordnungsgemäß geparkte Autos für Kinder keine Überforderungssituation auslösen, vor der sie geschützt werden müssen, greift erst bei Kindern ab einem Alter von sieben Jahren. Denn erst ab diesem Alter kommt eine eigene Haftung des Kindes in Betracht.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 3 | ID 139097