· Fachbeitrag · Haftung
Wo allenfalls die Vollkaskoversicherung greift: Der Kinderunfall ohne Schutz des Geschädigten
| Mancher Kunde hat keine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abgeschlossen. Das bedeutet bei manchem von einem Kind verursachten Unfall: Hier muss der Kunde selbst zahlen. Und wenn er das nicht kann, schaut die Werkstatt in die Röhre. Damit in diesen Zeiten der guten Auslastung keine Aufträge angenommen werden, die am Ende nichts als Ärger machen, gibt UE hier einen Überblick über die typischen „Gibt nix“-Konstellationen. |
Wenn Kind einen Unfallschaden verursacht ‒ und die Haftung
Die Haftung hängt davon ab, wie alt das Kind zum Unfallzeitpunkt ist.
Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, also bis zum Alter von sechs Jahren (weil man am Ende des ersten Lebensjahres ein Jahr alt wird, ist das siebte Lebensjahr vollendet, wenn das Kind sieben Jahre alt wird), haften für gar nichts, § 828 Abs. 1 BGB.
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