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  • 03.01.2008 | Haftung

    Parkplatzunfall nicht immer mit Quote

    Unfälle auf Parkplätzen enden oft mit einer Haftungsverteilung nach Quoten. Fährt jedoch ein Fahrzeug rückwärts aus einer Parklücke auf die Parkplatzstraße und kollidiert mit einem dort bereits hinter ihm befindlichen – also nicht erst in die Situation hinein fahrenden – Fahrzeug, haftet er voll (so sinngemäß AG Karlsruhe, Urteil vom 6.3.2007, Az: 8 C 536/05, eingesandt von Rechtsanwalt Rouven Winkler aus Karlsruhe; Abruf-Nr. 073775).  

    Beachten Sie: Im Prozess vor dem AG hat ein Sachverständiger anhand des Schadenbildes die Standorte der Fahrzeuge zueinander rekonstruiert. Hätte sich der Geschädigte angesichts des niedrigen Schadens darauf eingelassen, auf Kostenvoranschlagsbasis zu operieren, hätte er die Unfallsituation nicht mehr beweisen können!  

    Quelle: Ausgabe 01 / 2008 | Seite 4 | ID 116662