· Fachbeitrag · Haftung
Praxisfragen zum Abschleppschaden nach Unfall
| Ein Leser hat sich mit Fragen zur Haftung für einen Abschleppschaden nach einem Verkehrsunfall an die Redaktion gewandt. Das Fahrzeug war beim Abladen vom Abschleppwagen gegen eine Wand geprallt. In unserer Antwort gehen wir auf die rechtlichen Fragen ein, die sich im Dreiecksverhältnis Unfallgeschädigter-Abschleppunternehmen-Versicherung stellen und erläutern, wann welche Versicherung für den Schaden aufkommt. |
Praxisfragen unseres Lesers
„Eine Kundin hatte einen selbstverschuldeten Unfall, der zu einem Reparaturschaden führte. Sie rief ihren Kaskoversicherer an, der einen Abschleppunternehmer auswählte und an die Unfallstelle schickte. Der lud den Wagen auf und brachte ihn zu uns. Der Fahrer wollte das Fahrzeug nah an einer Wand abstellen. Beim Abladen mit dem Kran pendelte es gegen die Hauswand. Die bis dahin unbeschädigte Beifahrerseite nahm Schaden, die Türen sind großflächig eingedrückt.
Nach einigem hin und her hat der Abschleppunternehmer seine Handel- und Handwerkversicherung eingeschaltet, die bereit ist, den Schaden unter Kaskogesichtspunkten zu erstatten. Allerdings sollen dabei die Türen großflächig gespachtelt werden, was die Kundin nicht akzeptieren möchte. Ist das kein zusätzlicher Haftpflichtschaden am Fahrzeug?“
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