· Nachricht · Abschleppkosten
AG Schwandorf: Kein maßgeschneiderter Abschlepp-Lkw nötig
| Die bei Abschleppvorgängen eingesetzten Abschleppfahrzeuge werden je nach Größe mit unterschiedlichen Stundensätzen abgerechnet. Das ist völlig üblich, wie sich auch aus der Preis- und Strukturumfrage des Verbandes Bergen und Abschleppen PuS 2022 ergibt. Immer wieder kommt der Einwand des Versicherers: Für das abzuschleppende Objekt hätte ein kleinerer Lkw genügt. Das AG Schwandorf hat diesen Einwand zurückgewiesen. |
Der Versicherer musste die vollen Abschleppkosten an den Geschädigten erstatten, weil dieser keinen Einfluss darauf hatte, welcher Unternehmer mit welchem Fahrzeug anrückte. Im Regresswege verlangte der Versicherer nun einen Teil der Kosten vom Abschleppunternehmer zurück. Doch das AG Schwandorf sah ganz klar:
- Von einem Abschleppunternehmen kann nicht erwartet werden, dass er mehrere Abschleppfahrzeuge in jeder Größe und Art besitzt, damit bei den meist eilbedürftigen Abschleppvorgängen immer ein maßgeschneidertes Abschleppfahrzeug zur Verfügung steht. Die vorhandene Nutzlast des Abschleppfahrzeugs und die tatsächlich benötigte Nutzlast kann hierfür unter obigem Gesichtspunkt nicht als Maßstab herangezogen werden.
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