03.06.2008 | Haftung
Unfallhaftung auch ohne Berührung möglich
Das OLG München hat einem Fahrzeugführer, der rückwärts aus einer Parklücke fuhr, die Haftung für einen beim Ausweichen entstandenen Schaden auferlegt. Um nicht vom Ausparkenden berührt zu werden, setzte ein hinter ihm Stehender sein Fahrzeug zurück, stieß dabei aber gegen einen Pfosten. Auslöser des Schadens sei das pflichtwidrige Rückwärtsfahren des Ausparkenden gewesen (Urteil vom 18.1.2008, Az: 10 U 4156/07).
Beachten Sie: Wie alle unsere Beiträge zur Haftung dient auch dieser nur der Schärfung Ihres Gespürs in der Unfallannahmesituation. Mischen Sie sich niemals in Haftungsdiskussionen ein.
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 8 | ID 119689