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  • 03.09.2009 | Kasko

    Fahrzeugbrand nach Falschbetankung

    Ein Leser fragt: „Nachdem unser Kunde seinen Diesel-Pkw mit Benzin betankt hat, überhitzte nach kurzer Fahrt der Katalysator, was wiederum den ganzen Wagen in Brand setzte. Die Teilkaskoversicherung verweigert die Bezahlung auf den Brandschaden, denn die Falschbetankung sei einerseits ein Betriebsschaden und andererseits grob fahrlässig. Hat sie Recht?“  

    Unsere Antwort: Würde Ihr Kunde einen Vollkaskoschaden geltend machen, läge die Versicherung richtig. Denn auch der BGH hat entschieden, dass ein Schaden durch Falschbetankung (der Kläger wollte den Motorschaden von der Vollkasko ersetzt haben) ein nicht versicherter Betriebsschaden ist (Urteil vom 25.6.2003, Az: IV ZR 322/02; Abruf-Nr. 031665). Die Finesse Ihres Falls ist allerdings, dass die Teilkaskoversicherung im Hinblick auf den Brand in Anspruch genommen wird. Nach einer weit verbreiteten Formulierung in den alten AKB bezog deren § 12 Absatz 1 Nummer 2e den Ausschluss von Betriebsschäden nur auf die Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung. Wenn Ihr Kunde noch so einen älteren Vertrag hat, kann er sich auf das OLG Düsseldorf berufen: Mag es auch ein Betriebsschaden sein, so hat das für die Teilkaskoversicherung keine Konsequenzen. Und die Verwechslung der Zapfpistolen ist nicht grob fahrlässig, sondern kann jedem einmal passieren (Urteil vom 28.10.2008, Az: I-4 U 12/08; Abruf-Nr. 090661).  

    Auch die neuen AKB beziehen den Betriebsschadenausschluss unter A.2.3.2 nur auf den Gegenbegriff des Unfallschadens, und der ist der Kernbegriff des Vollkaskoschadens ohne Bezug zur Teilkaskoversicherung. Die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf passt also auch auf Neufälle.  

    Unser Service: Beachten Sie den Textbaustein 235.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 4 | ID 129795