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  • · Fachbeitrag · Kasko

    Heftiger Vollkasko-Unfallschaden am Elektrofahrzeug: Wer bezahlt die Sicherungsmaßnahmen?

    | Rund um die batterieelektrischen Fahrzeuge entstehen bei Unfallschäden immer wieder Fragen, die es in dieser Form bei den Verbrennerfahrzeugen nicht gab. Eine solche beschäftigt einen UE-Leser im Fall eines Vollkasko-Unfallschadens am Elektrofahrzeug. |

     

    Frage: An einem Kundenfahrzeug war die Antriebsbatterie nach einem heftigen selbst verschuldeten Unfall zweifelsfrei als kritische Batterie einzustufen. Gemäß den Vorgaben des Herstellers, aber auch gemäß den Gefahrgutregeln aus der ADR Sondervorschrift 376 bestand wegen des Schadenbildes die Gefahr der Erhitzung und Selbstentzündung der Batterie. Die vorgeschriebene Maßnahme ist dann die Trennung der Batterie vom Fahrzeug und deren Aufbewahrung in einem sicheren Behältnis. Nach Rücksprache mit dem Kunden und mit dessen Einverständnis haben wir diese Arbeiten durchgeführt.

     

    Mit dem Vollkaskoversicherer hat der Kunde „Wiederbeschaffungswert minus Restwert“ abgerechnet. Die Übernahme der Kosten für die Sicherungsmaßnahmen lehnt der Vollkaskoversicherer aber ab. Der Kunde will sie auch nicht bezahlen, weil er nicht einsieht, versichert zu sein und dennoch auf Geld sitzenzubleiben, wo er doch im Interesse der Umwelt und damit der Allgemeinheit das politisch erwünschte Fahrzeug hatte.