Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.09.2010 | Kasko

    Kasko nur noch ohne Sachverständigen?

    Ein Leser fragt: „Der mit unserem Hersteller kooperierende Versicherer teilte in einem Rundschreiben an uns Händler kurz und knapp mit, in Zukunft werde bei reparablen Kaskoschäden generell auf die Entsendung eines Sachverständigen verzichtet. Wir sollten - auch bei komplexen Schäden - immer einen Kostenvoranschlag anfertigen. Dieser werde uns mit 40 Euro vergütet. Das erscheint uns in vielerlei Hinsicht bedenklich. Können wir die Einschaltung eines Sachverständigen erzwingen?“  

    Unsere Antwort: Unter rechtlichen Gesichtspunkten lautet die Antwort „Nein“. Denn in der Kaskoversicherung umfasst das Weisungsrecht des Versicherers, dass nur er entscheidet, ob überhaupt ein Gutachten benötigt und welcher Sachverständige gegebenenfalls eingesetzt wird. Der Vorgang, den Sie beschreiben, ist ein weiterer Versuch, Kosten aus der Versicherung in die Betriebe zu verlagern. Denn die bisher vom Sachverständigen aufgewendete Zeit wird nun zur Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter, die mit 40 Euro nicht ausreichend bezahlt ist. Hinzu kommt, dass ein Gutachten bei komplexen Schäden für den Betrieb mehr Sicherheit bringt. Denn auf den vom Versicherer entsandten Sachverständigen darf man sicherlich vertrauen, und wenn dieser den Schaden als unterhalb des Wiederbeschaffungswerts liegend beurteilt, sich das aber später als Irrtum erweist, ist das für die Werkstatt unproblematisch. Auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags wird es dabei weitaus mehr Schwierigkeiten geben. Das gilt erst recht, weil der Wiederbeschaffungswert ja im Vorfeld nicht ermittelt wird. Da kann es dann böse Überraschungen geben.  

    Wichtig: Nach uns vorliegenden Informationen haben sich so viele Ihrer Händlerkollegen bereits mit einem Wechsel des zu empfehlenden Versicherers befasst, dass die bisherige Kooperationsversicherung schon zurückrudert.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2010 | Seite 4 | ID 138384