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  • 11.05.2010 | Kasko

    Leseranfrage: Versicherung bietet gebrauchtes Navi an

    Ein Leser fragt: „Nach dem Diebstahl eines eingebauten Navigationssystems aus einem Kundenauto stellt sich die Frage nach Neu- oder Gebrauchtersatz. Wir konnten kein Gebrauchtgerät auftreiben. Nun teilt der Kaskoversicherer des Kunden mit, er habe bei einem Händler ein Kontingent an Gebrauchtgeräten der gängigen Typen reserviert und könne auf Wunsch liefern lassen. Ein Neuersatz komme daher nicht in Betracht. Muss sich der Kunde darauf einlassen?“  

    Unsere Antwort: Ja. Sie haben richtig erkannt, dass die Versicherung nur den Zeitwert schuldet. Allerdings kann sie sich nach der überwiegenden Rechtsprechung darauf nur dann berufen, wenn gebrauchte Geräte erhältlich sind (siehe zum Beispiel AG Düsseldorf, Urteil vom 25.6.2009, Az: 42 C 9779/08; Abruf-Nr. 093804). Wenn die Versicherung nun die Lieferbarkeit gebrauchter Geräte selbst sicherstellt, wird sich der Versicherungsnehmer nicht dagegen sperren können. Denn wir bewegen uns mit dieser Frage nicht im Haftpflichtschadenrecht, in dem die Möglichkeiten des Versicherers, Regie zu führen, begrenzt sind, sondern im Recht der Kaskoversicherung. Da hat die Versicherung ein vertraglich vereinbartes Weisungsrecht.  

    Gebrauchte Navigationsgeräte stehen ja nicht ganz zu Unrecht im Verdacht, möglicherweise gestohlenes Gut zu sein. Daran könnte man kein Eigentum erwerben. Wenn jedoch die Versicherung die Beschaffung organisiert, kommt sicher ein Gutglaubensschutz in Betracht. Und letztlich müsste die Versicherung das Navigationsgerät im schlimmsten Fall abermals liefern lassen und für die dabei entstehenden Kosten eintreten.  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 2 | ID 135622