01.11.2007 | Kasko
Mehrwertsteuer zu ermogeln versucht, nichts bekommen
Wer bei einem Kaskoschaden nach einer Billigreparatur eine fingierte Rechnung über Reparaturkosten in der Größenordnung der gutachterlich prognostizierten Reparaturrechnung vorlegt, um auch die Mehrwertsteuer von der Vollkaskoversicherung zu kassieren, bekommt nicht einmal den Nettobetrag, wenn er dabei ertappt wird. So hat es das LG Bielefeld entschieden.
Beachten Sie: Das Urteil ist richtig, denn nach den Regeln der Kaskoversicherung genügt bereits eine Gefährdung der Interessen des Versicherers durch wissentlich falsche Angaben, um den gesamten Anspruch unter dem Gesichtspunkt einer Obliegenheitsverletzung zu Fall zu bringen. Dem Urteilsfall lagen Versicherungsbedingungen zugrunde, nach denen die Mehrwertsteuer nur erstattet wird, wenn deren Bezahlung nachgewiesen ist. (Urteil vom 14.9.2007, Az: 2 O 485/06) (Abruf-Nr. 073175)