· Fachbeitrag · Schadenabwicklung/Haftpflicht/Kasko
Unfall mit Leasingfahrzeug ‒ Besonderheiten kennen und Schäden sicher abwickeln
| Das Leasing ist aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Bei Kunden, die eine Firma betreiben, oder bei Freiberuflern ist es beliebt, weil nicht das ganze Fahrzeug, sondern nur dessen Nutzung bezahlt wird. Man schiebt auch keine Abschreibungswelle vor sich her. Auch Privatkunden greifen gelegentlich zum Leasing. Und wenn dann der Unfall da ist, zeigen sich so manche Tücken. Lernen Sie die Besonderheiten kennen ‒ für den Haftpflicht- und den Kaskoschadenfall ‒ und erfahren Sie, wie Sie Unfallschäden an geleasten Fahrzeugen sicher abwickeln. |
Dreiecksverhältnisse sind bisweilen kompliziert
Die Rechtslage beim Unfall mit einem Leasingfahrzeug ist dadurch geprägt, dass man es mit einer Dreiecksbeziehung zu tun hat. Da sind nicht nur der Geschädigte und der Schädiger zu betrachten. Zusätzlich gilt es, die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer im Blick zu behalten.
Der Wiederbeschaffungswert und der Buchwert
Eine Herausforderung dabei ist: Das Leasingvertragsrecht und der Schadenersatzanspruch oder auch der Kaskoanspruch laufen nicht völlig synchron. Der Schädiger schuldet nur den Wiederbeschaffungswert (WBW). Bei den heute typischen Leasingverträgen ohne Sonderzahlung und mit kleinen Raten dauert es lange, bis der Buchwert im Verhältnis von Leasinggeber zu Leasingnehmer nicht mehr höher ist als der Wiederbeschaffungswert.
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