04.05.2009 | Kasko
Mehrwertsteuerklausel in Kaskoversicherung wirksam
Die Kaskoklausel, wonach der Versicherer die Mehrwertsteuer nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich wegen einer durchgeführten Reparatur oder einer Ersatzbeschaffung angefallen ist, hat das OLG Saarbrücken für wirksam erklärt. Insbesondere sei es keine Überraschungsklausel, weil es im Schadenersatzrecht identisch geregelt sei (Urteil vom 28.1.2009, Az: 5 U 278/08).
Beachten Sie: In früheren Klauseln war nicht ganz klar, ob sich die Mehrwertsteuerregelung nur auf die Reparaturkosten oder auch auf eine Ersatzbeschaffung bezog (BGH, Urteil vom 24.5.2006, Az: IV ZR 263/03; Abruf-Nr. 062107; Ausgabe 8/2006, Seite 10). Das hatte der betroffene Versicherer in seiner Klausel klargestellt. Es kommt also stets auf den genauen Wortlaut an. Insbesondere bei Verträgen aus der Zeit vor Mitte 2006 ist regelmäßig die alte, vom BGH beanstandete Klausel zu finden. Aber auch jüngere Verträge können noch die alte Klausel enthalten, weil nicht alle Versicherer schnell auf das BGH-Urteil reagiert haben.