01.04.2006 | Kasko
Trotz Zahlungsverzug keine Nutzungsausfallentschädigung
Weder in der Teil- noch in der Vollkaskoversicherung gibt es einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Das gilt auch in der Situation, in der die Versicherung zu langsam bezahlt. Wenn der Versicherungsnehmer sein Fahrzeug nicht nutzen kann, weil er ohne die Zahlung der Versicherung eine Reparatur des Fahrzeugs oder eine Ersatzbeschaffung gar nicht vornehmen kann, gilt: Er hat selbst dann nur Anspruch auf Verzugszinsen, wenn die Versicherung die Zahlungsverzögerung verschuldet hat. Das hat das OLG Düsseldorf entschieden (Beschluss vom 22.6.2005, Az: I – 4 W 45/05; Abruf-Nr. 060952).
Quelle: Ausgabe 04 / 2006 | Seite 5 | ID 97837