04.05.2009 | Kasko
Zwei Schäden - zweimal Selbstbeteiligung
Wenn ein Versicherungsnehmer gegen eine Grundstücksmauer stößt, sein Auto dabei Schaden nimmt und er dann beim Wegfahren nach kurzer Zeit mit einer anderen Stelle des Fahrzeugs an einer anderen Stelle der Grundstückseinfriedung anstößt, wobei das Fahrzeug abermals Schaden nimmt, sind das zwei verschiedene Schadenereignisse. Mithin kann der Versicherer die Selbstbeteiligung zweimal abziehen (AG Hersbruck, Urteil vom 26.2.2009, Az: 3 C 1322/08).
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 3 | ID 126409