01.06.2006 | Kaskoschaden mit abgefahrenen Reifen
Darf die Versicherung die Zahlung verweigern?
Frage
Ein Kunde verunfallt mit über die Verschleißgrenze hinaus abgefahrenen Reifen. Darf die Vollkaskoversicherung das zum Anlass nehmen, die Zahlung des Unfallschadens zu verweigern?
Antwort
Es kommt darauf an… Zunächst: Ein Fahrzeug mit abgefahrenen Reifen zu betreiben, ist eine so genannte „Gefahrerhöhung“ im Sinne des § 23 Absatz 1 VVG. Wenn der Wagen in diesem Zustand benutzt wird, trägt der Versicherer ein höheres Risiko, als kalkuliert und versichert. Wenn der Versicherungsnehmer von dem technischen Mangel weiß oder wenn er sich dem („Augen zu und durch…“) planmäßig verschließt, ist auch die subjektive Komponente der ungenehmigten Gefahrerhöhung gegeben.
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