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  • 03.09.2009 | Klare Linie in der Rechtsprechung

    Urteile kontra Fraunhofer: Internettarife aus Risikogründen generell untauglich

    Der Dauerbrenner Mietwagenkosten konzentriert sich weiter auf die Frage, ob der Fraunhofer-Marktpreisspiegel eine geeignete Schätzgrundlage für angemessene Mietwagenkosten ist. Der Trend ist nach wie vor gegen Fraunhofer. Zunehmend setzt sich das Argument durch, dass Internettarife allein deshalb untauglich sind, weil wegen der bekannten Risiken keinem Geschädigten zugemutet werden kann, seine Kreditkartendaten im Internet anzugeben.  

     

    Dass sich diese Erwägung in der Rechtsprechung durchsetzt, ist durchaus von großer Bedeutung. Denn der BGH lehnt im Hinblick auf solche Listen allgemeine Kritik in der Regel ab. Das kritisierte Faktum muss einen Bezug zum konkreten Fall haben. Wenn aber die Eingabe von Kreditkartendaten in das Internet per se unzumutbar ist, liegt damit eine Kritik an der Fraunhofer-Erhebung vor, die auf jeden einzelnen Fall durchschlägt. Denn Fraunhofer hat ja weit überwiegend Internetpreise ermittelt.  

     

    Allerdings ist auch diesmal wieder ein Urteil pro Fraunhofer gefällt worden, und zwar vom AG Hamburg-Wandsbek (Urteil vom 4.8.2009, Az: 716 C 201/09; Abruf-Nr. 092792). Das AG folgt strikt dem OLG Hamburg (Ausgabe 7/2009, Seite 9).