04.11.2010 | Langer Nutzungsausfallzeitraum
490 Tage Nutzungsausfall bei 800 Euro WBW?
Ist der Geschädigte mittellos und weist er den Versicherer nach einem Totalschaden darauf hin, dass er zur Ersatzbeschaffung aus eigenen Mitteln nicht in der Lage ist, gilt: Der Versicherer ist für den gesamten Ausfallzeitraum verantwortlich, bis er den Geschädigten durch die Zahlung in die Lage versetzt, das Ersatzfahrzeug zu kaufen. Das können auch 490 Tage sein.
Bei einem 17 Jahre alten Auto der Gruppe B kann zweifach abgestuft werden, indem ein Wert zwischen der niedrigsten Nutzungsausfallstufe und den Vorhaltekosten geschätzt wird. Das hat das AG Bersenbrück entschieden (Urteil vom 10.9.2010, Az: 11 C 468/10, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Bergmann, Bramsche; Abruf-Nr. 103529).
Worum ging es?
Es ging um folgenden Urteilsfall:
Urteilsfall
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