04.07.2008 | Leseforum
Darf der Versicherte den Kaskogutachter selber aussuchen?
Ein Leser fragt: „Bei Kaskoschäden ärgern wir uns oft über die von der Versicherung entsandten Gutachter, die uns regelmäßig als ,auf einem Auge blind‘ erscheinen. Nun haben wir gehört, der Kaskoversicherer müsse immer die Kosten für ein Gutachten übernehmen. Stimmt das?“
Unsere Antwort: Ihre Frage vermischt zwei Aspekte, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen.
Wer zahlt das Gutachten?
Dass der Kaskoversicherer die Gutachtenkosten übernehmen muss, ist eine Selbstverständlichkeit und so auch bereits vom BGH entschieden (Urteil vom 5.11.1997, Az: IV ZR 1/97; VersR 1998, 179). Schließlich hat ja noch niemand eine Abrechnung „Reparaturkosten minus Selbstbeteiligung minus von uns verauslagter Gutachtenkosten“ gesehen.
Wer entscheidet über die Einschaltung des Gutachters?
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