01.10.2006 | Leseranfrage
Mietwagen nicht als solcher zugelassen
Ein Leser hat in der Redaktion angefragt: „Wenn der von uns im Unfallersatz vermietete Pkw nicht als Selbstfahrervermietfahrzeug zugelassen ist, darf die Versicherung dann die Zahlung verweigern? In solchen Fällen zahlen Versicherungen oft nur den Betrag der Nutzungsausfallentschädigung auf die Mietwagenrechnung.“
Antwort
Zunächst das Grundsätzliche: Miete ist Gebrauchsüberlassung auf Zeit gegen Geld. Die Herausgabe eines Ersatzfahrzeugs gegen einen dafür vereinbarten Geldbetrag ist also stets Vermietung.
Nachteil 1: Selbstfahrervermietfahrzeug jedes Jahr zur HU
Auf Grund antiquierter Bestimmungen muss ein an „Selbstfahrer“ vermietetes Fahrzeug auch als solches zugelassen werden. Die Folge: Es muss bereits nach einem Jahr zur Hauptuntersuchung.
Die vorzeitige Hauptuntersuchung (HU) mag früher einmal sinnvoll gewesen sein. Nicht sehr strapazierfähige Autos gingen durch viele – und in der Frühzeit des Autofahrens nicht selten unkundige – Hände und wurden über mehrere Jahre als Mietwagen benutzt. Aber heute ist das ein Anachronismus ohne Gleichen: Nahezu alle Vermieter bringen ihre Mietfahrzeuge nach wenigen Monaten als Gebrauchtwagen in den Markt. Dass ein Fahrzeug im Alter von einem Jahr nach Erstzulassung noch als Mietwagen im Einsatz ist, dürfte quantitativ der berühmten Stecknadel im Heuhaufen gleichen.
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